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Hartmut Goebel

Diplom-Informatiker, CISSP, CSSLP, ISO 27001 Lead Implementer



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Sind Autofabriken wirklich „systemrelevant“?

COVID-19 beschränkt unser Grundrechte - aber Konzerne werden nicht eingeschränkt

Durch die CORVID-19-Krise ausgelöst, müssen wir Einschränkung unsere Grundrechte hinnehmen: Bewegungsfreiheit, Reisefreiheit, Versammlungsfreiheit und einige mehr sind "außer Kraft gesetzt". Für kleine Betrieb und Läden sogar das Recht auf freie Berufsausübung.

Bemerkenswert ist aber, dass große Fabriken noch offen haben dürfen, auch wenn deren Produkte nicht zum Erhalt der Gesellschaft notwendig sind. Dort kommen täglich hunderte oder gar tausende Menschen zusammenkommen - eine idealer Ort, um den Virus weiter zu verbreiten.

Anscheinend wird ein „Recht auf Gewinn“ - das es nicht gibt - nicht angetastet, aber Grundrechte der Menschen werden beschnitten.

Ein Beispiel ist BMW, die Motorräder und Edelkarossen herstellen - beides unnötig zum Überleben der Gesellschaft. BMW hat alleine im 3. Quartal /2019 1,55 Milliarden Euro Gewinn nach Steuern gemacht. Sie könnten also problemlos die Mitarbeiter und Leiharbeiter bezahlt nach Hause schicken. Denn würde BMW halt mal keinen Gewinn machen.

Stattdessen dürfen die Fabriken weiter produzieren, weiter Gewinn produzieren - und wenn dort CORVID-19 verbreitet wird, dann muss die Gesellschaft die Gesundheitskosten tragen.

Typischer Fall von: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren.